Unsere TFG-Kunden haben bei der Zollabwicklung die Möglichkeit, das
"Vereinfachte gemeinschaftliche Versandverfahren" (VgVV) für den Verkehrsträger Schiene zu nutzen.
Die Beförderungsdokumente der Bahn (CIM-Frachtbrief, nationaler Containerfrachtbrief und IC-Übergabeschein)
ersetzen das T1-Zolldokument. Die Hinterlegung von Sicherheiten ist dadurch nicht erforderlich.
Kürzere Beförderungszeiten: Die Dauer der Grenzaufenthalte wird durch das "Vereinfachte gemeinschaftliche Versandverfahren" minimiert.
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